Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für Ihre bevorstehende Reise die Knecht
Reisegruppe, nachfolgend knecht reisen ag genannt, als Ihren Partner ausgesucht
haben. Gerne stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung
und helfen Ihnen dabei Ihr Reiseangebot zu finden und danken herzlich
für Ihr Vertrauen.
Wenn Sie ein Arrangement aus den Eigenprodukten von knecht reisen gebucht
haben, gelten spezielle Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen, welche
Sie nachfolgend aufgelistet haben (PDF):
- Ozeanien
- Südliches
Afrika
- Powder
Dreams
- Kanada/Alaska
- USA
- Südamerika
- Gruppenreisen
Inhaltsübersicht
1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für sämtliche
auf der Webseite von knecht reisen ag oder über knecht reisen Internet
Sales abgewickelten Buchungen von anderen Veranstaltern.
1.2 Leistungen von Drittunternehmen
Bei allen von knecht reisen ag vermittelten «Nur-Flug-Arrangements»
und vermittelten Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Transportbedingungen
der verantwortlichen Fluggesellschaften resp. die Allgemeinen Vertragsbedingungen
der vermittelten Unternehmen. Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag
direkt zwischen Ihnen und den vermittelten Unternehmen zustande. knecht
reisen ag ist für deren Vertragserfüllung nicht verantwortlich.
2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen
und knecht reisen ag abgeschlossen wird
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und knecht reisen ag kommt mit der vorbehaltlosen
Annahme Ihrer persönlichen oder telefonischen Anmeldung bei Ihrer
Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen)
für Sie und knecht reisen ag wirksam. Bei schriftlichen Buchungen,
per E-Mail, SMS usw. oder über unsere Webseite werden Sie eine ausdrückliche
Annahme Ihrer Anmeldung erhalten.
knecht reisen ag hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2 Buchung für mehrere Reiseteilnehmer
Melden Sie als buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so stehen Sie
für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises)
wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer (auch für «Ersatzteilnehmer»
nach Ziffer 5.5).
2.3 Namensangaben
Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die
Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen
(Pass, usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere
auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein
(z.B. Fritz statt Friedrich oder Vreni statt Verena), kann Ihnen die Reiseleistung,
z.B. durch die Fluggesellschaft, verweigert werden, oder es entstehen
Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden
nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet.
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3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen
3.1.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in
unserem Prospekt, auf unserer Internetseite oder der Reiseausschreibung
sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden
sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich
und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
3.1.2 Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, Ihnen irgendwelche
Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserem eigenen Prospekt, unserer
Internetseite oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.
3.1.3 Werden Ihnen von der Buchungsstelle z.B. hoteleigene Prospekte
usw. zur Verfügung gestellt, die nicht von uns herausgegeben worden
sind, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für
Informationen, die Sie direkt von den Leistungserbringern erhalten oder
aus dem Internet, Foren usw. beziehen.
3.2 Beginn der Leistungen
Die Leistungen von knecht reisen ag beginnen, wenn in der Reiseausschreibung
nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort
und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber
besorgt. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen die Buchungsstelle ausserhalb
unseres Programms die Anreise organisiert.
3.3 Namen der ausführenden Fluggesellschaften
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Sie über
die Namen der ausführenden Fluggesellschaften, sobald diese bestimmt
sind, zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich
bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen.
In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst
mitgeteilt.
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4. Preise, Zahlungsbedingungen und Reisedokumente
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/der
Preisliste, der Internetausschreibung resp. den weiteren Werbemitteln.
Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes
bei der Ausschreibung, in der Preisliste oder auf der Internetseite erwähnt
ist, pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind in Schweizer
Franken angegeben.
Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf
das Datum des Reisebeginns massgebend.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss siehe Ziffer 6.
4.2 Kreditkartenzahlungen
Unsere Preise sind Barzahlungspreise. Zahlen Sie mit einer Kreditkarte,
ist die Buchungsstelle berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu erheben.
Dies liegt im Ermessen der Buchungsstelle. Die Buchungsstelle orientiert
Sie über diesen Zuschlag. – Buchen Sie direkt bei uns, wird
Ihnen ein Kreditkartenzuschlag von 2%, jedoch mindestens CHF 20.00 berechnet.
4.3 Altersbestimmte Preise
Bei Preisen, die vom Alter der jeweiligen Person abhängig sind, z.B.
Kinderrabatte, ist das Alter bei Reisebeginn (Datum) zur Preisbestimmung
massgebend. Wir behalten uns das Recht vor, bei falschen Angaben den Reisepreis
neu zu berechnen und eine allfällige Differenz in Rechnung zu stellen.
Dies auch nach Reiseende.
4.4 Zahlung
4.4.1 Anlässlich des Vertragsabschlusses ist folgende Anzahlung zu
leisten: 30% des gesamten Rechnungsbetrages innert 10 Tagen. Versicherungsprämien
sind mit der Anzahlung zahlbar.
4.4.2 Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 45 Tage vor Abreise
zahlbar.
4.4.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt
uns, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen
zu verweigern. In diesem Fall wird die Reise als annulliert betrachtet
und es werden die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 zur Zahlung
fällig.
4.4.4 Sollte eine Zahlung per Kreditkarte nicht honoriert werden, so
gilt Ziffer 4.4.3 analog. Befinden Sie sich bereits auf der Reise, bleibt
der gesamte Reisepreis geschuldet. Hinzu kommen allfällige Verzugszinsen
und Inkassokosten.
4.5 Kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich
des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Im Weiteren gelten Ziffer 4.2. bis
4.4.4 analog.
4.6 Buchungsgebühren
Wir berechnen Ihnen folgende Buchungsgebühren, welche zusätzlich
zum Reisepreis in Rechnung gestellt werden: Auftragspauschale pro Auftrag
CHF 50.00
Bei «Nur-Flug-Arrangements» gelten folgende Buchungsgebühren:
Flugpreis pro Ticket bis CHF 1199.00: CHF 50.00
Flugpreis pro Ticket bis CHF 2299.00: CHF 75.00
Flugpreis pro Ticket bis CHF 2999.00: CHF 100.00
Flugpreis pro Ticket ab CHF 3000.00: CHF 150.00
4.7 Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im
Prospekt/Ausschreibung erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile
für die Beratung und Reservation erheben kann. Ihre Buchungsstelle
wird Sie entsprechend informieren.
4.8 Reisedokumente
4.8.1 Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente
nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt
oder zugestellt. In der Regel 10 Tage vor Reisebeginn.
Sollten Sie die Reisedokumente (Flugscheine, Hotelgutscheine usw.) nicht
innert dieser Frist erhalten, so informieren Sie umgehend Ihre Buchungsstelle.
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5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm
oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
5.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen
(annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich
oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente
sind gleichzeitig der Buchungsstelle zurückzugeben.
5.2 Bearbeitungsgebühr
5.2.1 Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der
Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderung der Reisedaten innerhalb
des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen,
des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns, usw. oder bei einer Reiseabsage
(Annullierung) werden pro Person CHF 60.00, pro Auftrag, maximal CHF 120.00
als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3).
5.2.2 Änderungen und Umbuchungen, welche in den nachfolgenden Annullierungsfristen
(5.3) vorgenommen werden, gelten als Annullierungen mit gleichzeitiger
Neuanmeldung. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung nur geringfügige
Kosten, werden lediglich diese in Rechnung gestellt.
5.2.3 Bei Änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen
Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen,
Ziffer 5.3.
5.2.4 Wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung (Ziffer 5.4) abgeschlossen
haben, ersehen Sie aus der Versicherungspolice, ob diese Bearbeitungsgebühr
von der Versicherung bezahlt wird.
5.3 Annullierungskosten
5.3.1 Bei Änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen weniger als
45 Tage vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren
(Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
45 – 31 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
30 – 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
7 – 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
5.3.2 Internationale Flüge: Bearbeitungsgebühren vor Ticketausstellung:
CHF 60.- pro Ticket, max. CHF 120.- pro Auftrag.
Annullationsgebühren nach Ticketausstellung: CHF 200.- pro Ticket,
zuzüglich der offiziellen Gebühr der Airline (bis max. 100%
je nach Airline).
5.3.3 Abweichende Annullierungskosten sind bei der jeweiligen Programmausschreibung,
bzw. auf der Aufragsbestätigung zu finden.
5.3.4 Massgebend zur Berechnung des Annullierungs-, Änderungsdatums
ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle
zu den normalen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist
der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für
Mitteilungen per
E-Mail, über unsere Internetseite, Telefonbeantworter, Fax oder per
anderen elektronischen Medien.
5.4 Annullierungskostenversicherung
5.4.1 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung.
Diese bezahlt die Annullierungskosten im Falle eines versicherten Ereignisses.
Massgebend ist die jeweils geltende Versicherungspolice.
5.4.2 Im Falle einer Annullierung übernimmt Ihre Buchungsstelle
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch die Abwicklung des Versicherungsfalles
mit der Versicherungsgesellschaft. Die Buchungsstelle kann für ihre
Arbeit von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
5.4.3 Wenn Sie die Reise annullieren, bleibt die Prämie für
die Annullierungskostenversicherung geschuldet, resp. wird nicht zurückbezahlt.
Auch wenn Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben,
bleiben Sie Schuldner/Schuldnerin der Stornokosten.
5.5 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden
benennen.
Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen
in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen
(Gesundheit, usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme
keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.
Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl.
keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den
untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.
Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
a. bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn;
b. bei Reisen in Europa und in Länder ohne Visumspflicht bis zwei
Tage vor Reisebeginn
(Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet);
c. bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumspflicht nach
Absprache mit Ihrer Buchungsstelle und aufgrund unserer organisatorischen
Möglichkeiten (Zeitdauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung
der Dokumente usw.).
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende
Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen.
Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam
(solidarisch) für die Bezahlung des Reisepreises.
knecht reisen ag orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte
Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann dies
einige Tage dauern); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine Überprüfung
notwendig.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der
Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften,
usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer
5.2 f.).
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6. Änderungen der Prospektausschreibungen,
Preisänderungen, Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
knecht reisen ag behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben,
Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen auf Internetseiten usw. sowie
Preise, vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert
Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
6.2.1 Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss können sich aus
a. der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich
der Treibstoffzuschläge);
b. neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren
(wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren,
Sicherheitsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern
und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen
usw.) oder
c. Wechselkursänderungen ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese
an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
6.2.2 Wir werden Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn über
eine Preiserhöhung informieren. Sofern die Preiserhöhung mehr
als 10 Prozent beträgt (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro
Person), stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach
Ihrer Buchung und vor
Reisebeginn
knecht reisen ag behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor,
das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft,
Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu
ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Umstände, behördliche Massnahmen, Streiks usw. es erfordern.
knecht reisen ag bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen
anzubieten.
knecht reisen ag orientiert Sie so rasch als möglich über solche
Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht,
Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen
werden
6.4.1 Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner
vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen
Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent
bezogen auf den Gesamtpreis der Reise pro Person, so haben Sie folgende
Rechte:
a. Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b. Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag
schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis
unverzüglich rückerstattet;
c. Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung
schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen
Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche
anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz
rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich
vereinbarte Preis zu bezahlen.
6.4.2 Lassen Sie uns oder der Buchungsstelle keine Mitteilung nach Buchstabe
b. oder c. zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung
oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. Die 5-Tage-Frist
ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Schweizerischen
Post übergeben.
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7. Reiseabsage durch knecht reisen ag
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
knecht reisen ag ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch
Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem
Fall zahlt knecht reisen ag Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück;
weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben
Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und Schadenersatzforderungen.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für einige vom Veranstalter respektive knecht reisen ag angebotenen
Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung
finden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter
respektive knecht reisen ag die Reise bis spätestens drei Wochen
vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis
zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet
resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind
ausgeschlossen.
7.3 Unvorhersehbare Ereignisse, Höhere Gewalt, Streiks
7.3.1 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere
Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche
Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden
oder verunmöglichen, kann der Veranstalter respektive knecht reisen
ag die Reise absagen. In diesem Fall wird der bezahlte Reisepreis zurückbezahlt
(Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben
geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
7.3.2 Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann
oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes
für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für
Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung
der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden
Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung
behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.
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8. Programmänderungen, Leistungsausfälle
während der Reise
8.1 Der Veranstalter respektive knecht reisen ag ist bemüht, die
Reise wie vereinbart durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs-
und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen wird Ihnen der
Veranstalter respektive knecht reisen ag soweit als möglich eine
gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige
Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für knecht reisen
ag verursachen, darf knecht reisen ag die Abhilfe verweigern. Allfällige
Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle
durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf knecht reisen ag die
Abhilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
8.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen
Teil der vereinbarten Reise betreffen, vergütet Ihnen der Veranstalter
respektive knecht reisen ag den allfälligen objektiven Minderwert
zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen
(s. Ziffer 11).
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9. Sie treten die Reise an, können
sie aber nicht beenden, nicht bezogene Leistungen
9.1 Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen
nicht beziehen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement
resp. die nicht bezogenen Leistungen nicht rückerstattet werden.
Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer
angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie knecht
reisen ag nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
9.2 In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer
Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung
des Veranstalters respektive knecht reisen ag, die örtliche Vertretung
des Veranstalters respektive knecht reisen ag oder der Leistungsträger
soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise
behilflich sein.
9.3 Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen
zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit
zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche
im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage
bei Ihrer Buchungsstelle.
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10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
10.1 Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden
Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Reiseleitung des
Veranstalters respektive knecht reisen ag, der örtlichen Vertretung
des Veranstalters respektive knecht reisen ag unverzüglich diesen
Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Sollte vor Ort keine Reiseleitung des Veranstalters respektive knecht
reisen ag oder keine Vertretung des Veranstalters respektive knecht reisen
ag sein, ist der entsprechende Leistungsträger zu informieren und
vom ihm Abhilfe zu verlangen.
10.2 Die Reiseleitung des Veranstalters respektive knecht reisen ag,
die örtliche Vertretung des Veranstalters respektive knecht reisen
ag oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der
Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise
angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend,
so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und
die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung des Veranstalters respektive
knecht reisen ag, der örtlichen Vertretung des Veranstalters respektive
knecht reisen ag oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten.
Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl.
anzuerkennen.
10.3 Sollten Sie wider Erwarten weder die Reiseleitung des Veranstalters
respektive knecht reisen ag, die örtliche Vertretung des Veranstalters
respektive knecht reisen ag oder den Leistungsträger erreichen oder
von diesen Stellen keine Unterstützung erhalten, so wenden Sie sich
bitte direkt an uns. Die notwendigen Angaben erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
10.4 Je nach Reisedestination kann ein anderes Vorgehen bei Mängeln
und Schäden festgelegt sein.
10.5 Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet
wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt,
selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden
Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie,
Transportmittel usw.) und gegen Beleg vom Veranstalter respektive knecht
reisen ag ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und
eine schriftliche Bestätigung verlangt (Ziffer 10.1 bis 10.3; weitere
Einzelheiten unter Ziffer 11).
10.6 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber knecht reisen ag
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen,
usw. gegenüber knecht reisen ag geltend machen wollen, müssen
Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich
knecht reisen ag unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung
der Reiseleitung des Veranstalters respektive knecht reisen ag, der örtlichen
Vertretung des Veranstalters respektive knecht reisen ag oder des Leistungsträgers
und allfällige Beweismittel beizulegen.
10.7 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 10.1
bis 10.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte,
wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn
Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende
schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt
die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 10.8).
10.8 Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung
ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft
mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen
in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige
oder verspätet gemacht wird.
Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden
infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen,
nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet,
gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.
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11. Haftung von knecht reisen ag
11.1 Allgemeines
knecht reisen ag vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen
den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter
Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit
es der Reiseleitung des Veranstalters respektive knecht reisen ag, der
örtlichen Vertretung des Veranstalters respektive knecht reisen ag,
dem Leistungsträger oder uns nicht möglich war, an Ort und Stelle
eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Im Falle der Selbstabhilfe (Ziffer 10.5) wird Ihnen Ihr Mehraufwand bis
maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender ersetzt. Vorbehalten
bleiben Ziffer 8.1 f. und nachfolgende Bestimmungen.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende
Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse
der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung
oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet knecht reisen
ag nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.
Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze
und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen
bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt
auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.2.2 Haftungsausschlüsse
knecht reisen ag haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder
die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen
zurückzuführen ist:
a. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten,
der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt
ist;
c. auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches knecht reisen
ag, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt
nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum
Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung
für Selbstabhilfe, usw. von knecht reisen ag ausgeschlossen.
11.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung
oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet knecht
reisen ag im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen,
der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen
beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.
11.2.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der
Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages
entstehen, ist die Haftung von knecht reisen ag auf maximal den zweifachen
Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei
absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben
diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren
internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden
Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
11.2.5 Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
usw. haftet knecht reisen ag nicht.
11.2.6 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung,
Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für
die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck,
Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich
sind.
In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren.
Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug,
usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen
Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck,
Kreditkarten, Handys, usw. haften wir nicht.
11.2.7 Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die
Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen
Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen,
Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen
auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen
dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während
der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge
mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob
Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen
und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen).
knecht reisen ag ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem
unserer Vertreter vor Ort buchen oder ein knecht reisen ag -Reiseleiter
daran teilnimmt.
11.4 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen
Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden
(d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den
zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht
internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze,
nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.
11.5 Verjährung
Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem
Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in
den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen
beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich
nicht abänderbare Verjährungsfristen.
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12. Weiterreise nach Ankunft
Wenn Sie Ihre private Heimreise nach Ihrer Ankunft in der Schweiz planen,
berücksichtigen Sie bitte mögliche Ankunftsverspätungen
Ihres Fluges, Zuges oder Cars, usw. Ankunftsverspätungen sind auch
bei guter Reiseplanung immer möglich, z.B. bei Ankunft in Zürich
Flughafen sollten Sie mindestens 120 Minuten bis zur Abfahrt Ihres Zuges
einplanen. Nach Langstreckenflügen ist diese Zeitspanne angemessen
zu verlängern. Denken Sie daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche
Zeit in Anspruch nehmen können.
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13. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt.
knecht reisen ag empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden
Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung,
Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung,
Extra-Rückreisekosten-Versicherung, usw.» Falls Sie eine eigene
Versicherung haben (ETI Schutzbrief, Mobiliar, Intertour/Winterthur),
möchten Sie uns das bitte mitteilen.
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14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften,
Gepäckbestimmungen
14.1 Einreisebestimmungen
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und
Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger
und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte
ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle
sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie
Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen.
14.2 Schengen Staaten
Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat
in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden keine systematischen
Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich
jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können.
Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit
sich zu führen.
14.3 Visa und Reisedokumente
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden
müssen, usw., sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein
Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt
und müssen Sie die Reise absagen oder ändern, gelten die Annullierungsbestimmungen.
Visaanträge usw. sind immer vollständig auszufüllen. Die
Vor- und Familiennamen sind wie im verwendeten Personalausweis aufgeführt
anzugeben.
14.4 Anmeldung bei Behörden
14.4.1 Je nach Reisedestination müssen Sie sich vor Abreise rechtzeitig
bei einer ausländischen Behörde anmelden (z.B. USA: Electronic
System for Travel Authorization (ESTA), https://esta.cbp.dhs.gov/,
aufgerufen am 19. September 2011. Eine Einreise ist nur möglich,
wenn Sie die Einreisegenehmigung erhalten haben. Ihre Buchungsstelle weist
Sie auf dieses Prozedere hin, doch sind Sie selber für die Anmeldung
verantwortlich.
Sollte Ihnen oder Mitreisenden die Einreise verweigert oder keine Einreisegenehmigung
erteilt werden, können Ihnen die nicht bezogenen Leistungen nicht
rückerstattet werden.
Solche Reiseanmeldungen können kostenpflichtig sein. Diese Kosten
gehen zu Ihren Lasten.
14.4.2 Zudem ist es möglich, dass Sie auf dem Abflugflughafen oder
während des Fluges weitere Formulare für die Einreise ins Zielland
ausfüllen müssen. Diese werden den zuständigen Behörden
übermittelt (z.B. USA: Advance Passenger Information System). Viele
Fluggesellschaften haben die entsprechenden Formulare auf ihren Webseiten
aufgeschaltet, sodass die Formulare im voraus ausgefüllt werden können.
Ihre Buchungsstelle wird Sie orientieren oder Sie finden diese Angaben
in den Reiseunterlagen.
14.5 Einhaltung der Einreisebestimmungen
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-
und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise,
ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
14.6 Einreiseverweigerung
knecht reisen ag macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen
Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.
Gleichfalls weist Sie knecht reisen ag ausdrücklich auf die gesetzlichen
Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
14.7 Gepäckbestimmungen
Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen
informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen.
Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche
Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für
Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche
Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke
nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie
selber besorgt.
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15. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung
des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen
Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen
können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige
Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
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16. Sicherstellung
knecht reisen ag ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung
der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge.
Detaillierte Angaben finden Sie unter www.garantiefonds.ch.
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17. Ombudsman
17.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen
Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt,
bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und knecht reisen ag oder der
Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene
Einigung zu erzielen.
17.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42
Postfach
8038 Zürich
Tel. 044 485 45 35 / Fax 044 485 45 30
info@ombudsman-touristik.ch
www.ombudsman-touristik.ch
18. Datenschutz
18.1 Ihre Daten
Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden
verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer,
usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweizerische Buchungsstelle
und wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet,
Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern sie in der Schweiz.
18.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die
Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden,
wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.
Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten
von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft
insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance
Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm)
oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
18.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte
Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches
u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten
werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung
weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen
oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben.
Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich,
dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
18.4 Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und
Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen
Dienst bei Ihrer Buchungsstelle oder bei knecht reisen ag, Rohrerstrasse
100, 5001 Aarau abzubestellen.
18.5 Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte
zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches
gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
18.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten
Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten,
wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder an knecht reisen ag,
Rohrerstrasse 100, 5001 Aarau.
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19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und knecht reisen ag ist
schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen knecht reisen ag können
nur am Hauptsitz in Aarau angebracht werden.
19.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt
nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
19.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand
gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen
in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.
© knecht reisen ag - Rohrerstrasse 100 - CH-5001 Aarau - Telefon
+41 62 834 71 31 -
Fax +41 62 834 71 00 - www.knecht-reisen.ch – E-Mail: knecht-reisen@knecht-reisen.ch
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