Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für ihre bevorstehende Reise knecht reisen als Ihren Partner ausgesucht haben. Gerne stellen wir Ihnen unsere langjährige Erfahrung zur Verfügung und Helfen Ihnen dabei Ihr Reiseangebot zu finden und danken herzlich für Ihr Vertrauen.

Wenn Sie ein Arrangement aus den Eigenprodukten von knecht reisen gebucht haben, gelten spezielle Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen, welche Sie nachfolgend aufgelistet haben (PDF):
- Ozeanien
- Südliches Afrika
- Powder Dreams
- Kanada/Alaska
- USA
- Südamerika
- Gruppenreisen


Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für sämtliche auf dieser Homepage oder über knecht reisen Internet Sales abgewickelten Buchungen von anderen Veranstaltern.



Die Reise- und Vertragsbedingungen sind hier auch im Acrobat Portable Document Format (PDF) erhältlich.

Inhaltsübersicht

Vertragsabsschluss   Flüge
Anmeldung / Provisorische Reservierung   Sportmöglichkeiten
Reisepreis, Gebühren und Zahlungsbedingungen   Kulturelle Veranstaltungen
Rücktrittsbedingungen / Änderungen   Einzel-, Dreier- und Viererzimmer
Haftung   Datenschutz
Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden   Redaktionsschluss
Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch knecht reisen ag   Copyrights
Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie   Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Pass, Visa, Impfungen   Ombudsmann und Mitgliedschaften
    Versicherung

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und knecht reisen ag ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes knecht reisen ag - Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt knecht reisen ag lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über knecht reisen ag). Dadurch entstehen für Sie und knecht reisen ag bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in den jeweiligen Katalogen unter den Titeln «Allgemeine Informationen von A–Z» und «Das sollten Sie wissen/Zu beachten» genau zu studieren; diese sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und knecht reisen ag.

1.2 Für unsere Eigenprodukte gelten spezielle Vertrags- und Reisebedingungen, welche Sie nachfolgend als pdf-Dateien zum Download finden:
- Ozeanien
- Südliches Afrika
- Powder Dreams
- Kanada/Alaska
- USA
- Südamerika
- Gruppenreisen

1.3 Werden Ihnen durch ein knecht reisen ag - Reisebüro Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von knecht reisen ag vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften. Knecht reisen ag ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise - und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit knecht reisen ag und der Airline erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.

1.4 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
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2. Anmeldung / provisorische Reservierung

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt knecht reisen ag – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen. Leider können wir für Sonderaktionen keine provisorischen Anmeldungen entgegen nehmen (weitere Ausnahmen werden bei Anmeldung mitgeteilt).

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3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1. knecht reisen respektiert die Allgemeine Preisbekanntgabeverordnung. Aus technischen Gründen es ist jedoch nicht immer möglich alle anfallenden Kosten von Beginn weg zu kommunizieren. Sie werden Ihnen jedoch während des Buchungsablaufs oder allerspätestens mit unserer Bestätigung mitgeteilt. Details zu der Preisbekanntgabeverordnung finden Sie hier.

3.2 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Preise für andere Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.

3.3 Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert und gelten für Aufenthalte bis maximal 3 Wochen. Sofern Ihre Aufenthaltsdauer über die Gültigkeit der Preisliste hinausgeht, gelten die ausgeschriebenen Preise für maximal 1 Woche (Städtereisen maximal vier Tage). Danach gelangen die Preise der folgenden Saison zur Anwendung. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen (oder gemäss Ausschreibung). Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs in SFr. umgerechnet und belastet.

3.4 Bearbeitungs- und Reservierungsgebühren
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass knecht reisen neben den im Katalog erwähnten Preisen folgende, zusätzliche Kostenanteile für die Reservierung/ Beratung gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erhebt:
Auftragspauschale* pro Auftrag 50.–

Last-Minute Angebote*, Sonderangebote, Aktionen* nach Aufwand

Flugticket Bearbeitungsgebühr pro Ticket 50.–

Netto Flugticket Europa (Ticket-Service-Charge) pro Ticket 50.–
Netto Flugticket Interkontinental (Ticket-Service-Charge) pro Ticket 100.–
Netto Flugticket Businessklasse pro Ticket 210.–
Netto Flugticket Firstklasse pro Ticket 310.–

Zuschlag Papierticket (falls E-Ticket möglich) pro Ticket je nach Airline 20.–

Abwicklung Deutschland pro Auftrag 200.–

Umbuchungen/Annullationen/Rückerstattungen pro Ticket nach Aufwand

Flugrückbestätigungen pro Auftrag 10.–

Beschaffung Airline Bonustickets pro Ticket 50.–
(exkl. Airline Spesen)

Bahnbillette pro Ticket 10.–

Visa-Einholung zuzüglich offizielle Visum-Gebühr pro Visum 40.–

Konzert + Theaterkarten, sportliche Veranstaltungen, zusätzlich zum Aufschlag
der Kartenverkaufsstelle pro Reservation 40.–

Fähren zusätzlich zum Reederei-Anteil pro Reservation 40.–

Bahnreservation von Sitzplätzen,
Couchette und Schlafwagen pro Strecke 5.–

Mietwagen pro Reservation 50.–

Übersetzung Fahrausweis pro Ausweis 20.–

Hotelreservationen pro Reservation 50.–

Annullationen von Arrangements sowie Einzelleistungen nach Aufwand

Neuer Rechnungsausdruck bei Minderleistung pro Rechnung 20.–

Kreditkartenzahlungen (Regelung ab 1.4.06) 2% des Rechnungsbetrages, jedoch min. 20.–

Reka-Checks 3.5% Betrag unbeschränkt

*Inkl. Kostenbeitrag für:
Produkte-Haftpflicht/Gesetzliche Kundengeldsicherung/Ombudsmann der Schweizer Reisebranche

3.5 Zahlungsbedingungen

3.5.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Weiter kann die Buchungsstelle verlangen, dass Sie ein Buchungsformular unterschreiben.

3.5.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, die Reiseleistung zu annullieren und die entstandenen Kosten zu verrechnen.

3.6 Preisänderungen
3.6.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen),
- neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
- staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
- plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechselkursänderungen

3.6.2 Falls knecht reisen ag die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen knecht reisen ag alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

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4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

Grundsätzlich muss eine Annullierung bzw. Änderung schriftlich erfolgen. Knecht reisen ag hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. Bei einer Annullierung des Auftrags werden keine Annullierungsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt werden. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

4.1 Bearbeitungsgebühren:
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) Bearbeitungsgebühren je nach Aufwand. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2.

4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung:
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen ausgenommen; siehe dazu Ziffer 4.3).
- 30 –15 Tage vor Abreise 30%
- 14 – 8 Tage vor Abreise 50%
- 7 – 1 Tage vor Abreise 80%
- am Abreisetag 100%

4.2.1 Ausnahmen
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Veranstalters, welche sich je nach Arrangement stark unterscheiden. Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung und/oder im Katalog aufgeführt. Wir informieren Sie über diese auf Anfrage gerne.

4.3 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In einem solchen Fall können Umbuchungen bei den lokalen Vertretungen oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden. Die Umbuchungsspesen betragen Fr. 100.– pro Person, jedoch max. Fr. 200.– pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten Preis für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung der Tarifdifferenzen ist nicht möglich. Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.

4.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei knecht reisen ag grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Änderungsgebühren: FR 100.-
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
- Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
- Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

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5. Haftung

5.1 Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.) eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses die fachmännische Organisation Ihrer Reise. Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
Als ebenso erfahrener Reisevermittler garantieren wir Ihnen eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der an Ihrer Reise beteiligten Veranstalter oder touristischen Partner (Bus- und Fluggesellschaften, Hotels, Schifffahrtsgesellschaften) sowie eine fachmännische Abwicklung Ihrer Reise.

5.2 Unsere Haftung
Knecht reisen ag entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. Knecht reisen ag kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.

5.4 Unfälle und Erkrankungen
Knecht reisen ag übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von knecht reisen ag oder einem von knecht reisen ag beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von knecht reisen ag ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.4.1 Informationen zu Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter «www.icao.int/icao/en/leb/mtl99.pdf». Den Text des Montrealer Übereinkommen finden Sie unter montrealer abkommen . Soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens, die unter warschauer abkommen zu finden sind.

5.5 Sachschäden
Knecht reisen ag übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit knecht reisen ag geschehen, falls der knecht reisen ag - Reiseleitung oder einem von Knecht reisen ag beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von knecht reisen ag ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

5.6 Sicherstellung der Kundengelder
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.garantiefonds.ch und www.srv.ch.

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6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden

6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der lokalen Reiseleitung bzw. dem lokalen Vertreter oder dem Leistungsträger bekannt geben (Details dazu finden Sie in Ihren Reiseunterlagen). Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der lokalen Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die lokale Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von knecht reisen ag gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Vertretung bzw. der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der lokalen Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder dem knecht reisen ag - Hauptsitz in Aarau einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

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7. Programmänderung, Nichtdurchführung, Abbruch der Reise durch knecht reisen ag

7.1 Zum Teil basieren die ausgeschriebenen Reisen auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist der Veranstalter respektive knecht reisen ag berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.2 Der Veranstalter respektive knecht reisen ag behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist der Veranstalter respektive knecht reisen ag auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Knecht reisen ag ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.

7.3 Muss knecht reisen ag eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von knecht reisen ag eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.6 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 7.3 weiterbelasten.

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8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten (Sonderaktionen ausgenommen). Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.

9. Pass, Visa, Impfungen

9.1 Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen knecht reisen ag resp. Ihre Buchungsstelle bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Buchungsstellen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

9.2 knecht reisen ag kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

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10. Flüge

Die Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie den Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet knecht reisen ag nicht für die Mindestumsteigezeit!

10.1 Elektronisches Flugticket / E-Ticket
Ein sorgloses Reisen bietet das elektronische Flugticket, das so genannte E-Ticket. Immer mehr Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt der Veranstalter respektive knecht reisen ag ausschliesslich E-Tickets aus. Sollten Sie ein herkömmliches Flugticket wünschen, stellen wir Ihnen gerne ein solches aus. Beachten Sie aber, dass viele Fluggesellschaften für das herkömmliche Flugticket eine so genannte «Paperticket»-Gebühr erheben.

10.2 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg beschränkt. Für die USA und Kanada sind zwei Gepäckstücke mit einem Maximalgewicht von je 23 kg zugelassen. Das Handgepäck ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück zwischen 5–10 kg mit einem Höchstmass von 115 cm beschränkt. Darüber hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer Filmkamera berechtigt. Für die detaillierten Informationen zum Handgepäck für klicken sie hier (PDF).
Es gibt jedoch Fluggesellschaften, die eigene Bestimmungen haben; bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle.
Auf den meisten Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad, etc.) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort einkassiert.

10.3 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage. Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.

10.4 Verspätungen
Der Reiseveranstalter resp. das Reisebüro hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an das Bodenpersonal der entsprechenden Fluggesellschaft. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort. Knecht Reisen ag ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Spesen.

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11. Sportmöglichkeiten

In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in den Katalogen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.

12. Kulturelle Veranstaltungen

Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet knecht reisen ag eine Reservierungsgebühr von Fr. 40.–. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden. Wichtig: Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die obligatorische Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Eintrittskarten können nur zusammen mit einem Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.

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13. Einzel-, Dreier- und Viererzimmer

13.1 Einzelzimmer
Knecht reisen ag kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet knecht reisen ag für Sie als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist. Knecht reisen ag macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus. In den Preislisten ersehen Sie anhand der Ausschreibung «Einzel» oder «Zuschlag Alleinbenützung», welche Zimmertypen für Alleinreisende angefragt werden können. Zimmerkategorien ohne diese Ausschreibung, können in der Regel nicht an Alleinreisende abgegeben werden.

13.2 Dreier- und Viererzimmer USA und Kanada
Die Zimmer in den USA und in Kanada verfügen in der Regel über zwei Grand Lits (Queen beds), die einer dritten und vierten Person Platz bieten. Die Platzierung eines Zusatzbettes muss an Ort bezahlt werden, ist aber nicht immer möglich und kann daher nicht garantiert werden.

13.3 Zusatzbetten
In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.

13.4 Baby-Betten
Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben die meisten Hotels eine Gebühr. Diese ist immer an Ort zu entrichten.

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14. Datenschutz

Für knecht reisen ag ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Knecht reisen ag oder Ihre Buchungsstelle behalten sich vor, Sie darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, soweit für uns nicht erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle oder an knecht reisen ag, Aarau.
Wichtig für Reisende in die USA: Im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung verlangen die US-Behörden von Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen, Zugriff auf die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers. Die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten beträgt 3,5 Jahre. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaften übermittelt. Weitere Details finden Sie im Internet

15. Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss erfolgte im Oktober 2006. Knecht reisen ag behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor der Buchung mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.

16. Copyrights

knecht reisen ag, Aarau

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und knecht reisen ag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen knecht reisen ag können nur an seinem Hauptsitz in Aarau angebracht werden.

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18. Ombudsman und Mitgliedschaften

18.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsman für das Reisegewerbe anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.

18.2 Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
Tel: 062 212 66 60, Montag bis Mittwoch 10.00 bis 16.00 Uhr
Fax: 062 212 66 80
Internet: http://www.ombudsman-touristik.ch

18.3 Knecht Reisen ist Mitglied des Schweizerischen Reisebüroverbandes (SRV) und des Travel Trade Service (TTS). TTS ist ein unabhängiger Zusammenschluss von ausgewählten Reisebüros und Reiseveranstaltern. Der Leitsatz lautet: „Qualität auf Reisen“.

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19. Versicherung

19.1 Annullierungskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten Versicherung ist obligatorisch gemäss den Reisebedingungen der Veranstalter. Falls Sie eine eigene Versicherung haben (ETI Schutzbrief, Mobiliar, Intertour/Winterthur), möchten Sie uns das bitte mitteilen. Gerne vermitteln wir Ihnen auch eine Jahresversicherung.
Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die Annullierungskosten-Versicherung nicht gedeckt.

19.2 Bearbeitungsgebühr
Knecht reisen ag möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.

19.3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. Knecht reisen ag empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für die Deckung im Ausland im Krankheitsfall. Für Zusatzversicherungen geben wir Ihnen gerne Auskunft, zusätzliche Informationen finden Sie auch links in der Navigation unter Reiseversicherungen.

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