Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für ihre bevorstehende Reise knecht
reisen als Ihren Partner ausgesucht haben. Gerne stellen wir Ihnen unsere
langjährige Erfahrung zur Verfügung und Helfen Ihnen dabei Ihr
Reiseangebot zu finden und danken herzlich für Ihr Vertrauen.
Wenn Sie ein Arrangement aus den Eigenprodukten von knecht reisen gebucht
haben, gelten spezielle Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen, welche
Sie nachfolgend aufgelistet haben (PDF):
- Ozeanien
- Südliches
Afrika
- Powder
Dreams
- Kanada/Alaska
- USA
- Südamerika
- Gruppenreisen
Inhaltsübersicht
1.
Vertragsabschluss
1.1 Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen
Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und knecht reisen
ag ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes knecht reisen
ag - Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen
handelt knecht reisen ag lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter
(insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter
über knecht reisen ag). Dadurch entstehen für Sie und knecht
reisen ag bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen
anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere
für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen
Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen
sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger
zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in
den jeweiligen Katalogen unter den Titeln «Allgemeine Informationen
von A–Z» und «Das sollten Sie wissen/Zu beachten»
genau zu studieren; diese sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind
Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und knecht reisen ag.
1.2 Für unsere Eigenprodukte gelten spezielle Vertrags- und Reisebedingungen,
welche Sie nachfolgend als pdf-Dateien zum Download finden:
- Ozeanien
- Südliches
Afrika
- Powder
Dreams
- Kanada/Alaska
- USA
- Südamerika
- Gruppenreisen
1.3 Werden Ihnen durch ein knecht reisen ag - Reisebüro Reisearrangements
von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise-
und Vertragsbedingungen. Bei allen von knecht reisen ag vermittelten Nur-Flug-Arrangements
mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
der zuständigen Fluggesellschaften. Knecht reisen ag ist in diesen
Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch
nicht auf die vorliegenden Reise - und Vertragsbedingungen berufen. Bitte
beachten Sie, dass der Vertrag mit knecht reisen ag und der Airline erst
mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der
Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.
1.4 Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel
erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen
gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Katalogen.
Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
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2.
Anmeldung / provisorische Reservierung
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche
Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft
sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh
wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen
Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt knecht reisen ag
– ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre provisorische
Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen. Leider
können wir für Sonderaktionen keine provisorischen Anmeldungen
entgegen nehmen (weitere Ausnahmen werden bei Anmeldung mitgeteilt).
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3. Reisepreis und
Zahlungsbedingungen
3.1. knecht reisen respektiert die Allgemeine Preisbekanntgabeverordnung.
Aus technischen Gründen es ist jedoch nicht immer möglich alle
anfallenden Kosten von Beginn weg zu kommunizieren. Sie werden Ihnen jedoch
während des Buchungsablaufs oder allerspätestens mit unserer
Bestätigung mitgeteilt. Details
zu der Preisbekanntgabeverordnung finden Sie hier.
3.2 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog
bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten. Falls
nicht speziell erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person
in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Preise
für andere Zimmertypen, z.B. Suiten, gelten ebenfalls pro Person
bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird. Es
sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
und sind Barzahlungspreise.
3.3 Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum
bezogen kalkuliert und gelten für Aufenthalte bis maximal 3
Wochen. Sofern Ihre Aufenthaltsdauer über die Gültigkeit
der Preisliste hinausgeht, gelten die ausgeschriebenen Preise für
maximal 1 Woche (Städtereisen maximal vier Tage). Danach gelangen
die Preise der folgenden Saison zur Anwendung. Bei Baukastenarrangements
sind die Preise aufenthaltsbezogen (oder gemäss Ausschreibung).
Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nichts
anderes vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen
Tageskurs in SFr. umgerechnet und belastet.
3.4 Bearbeitungs- und Reservierungsgebühren
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass knecht reisen neben den im
Katalog erwähnten Preisen folgende, zusätzliche Kostenanteile
für die Reservierung/ Beratung gemäss den Empfehlungen
des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erhebt:
Auftragspauschale* pro Auftrag 50.–
Last-Minute Angebote*, Sonderangebote, Aktionen* nach Aufwand
Flugticket Bearbeitungsgebühr pro Ticket 50.–
Netto Flugticket Europa (Ticket-Service-Charge) pro Ticket 50.–
Netto Flugticket Interkontinental (Ticket-Service-Charge) pro Ticket
100.–
Netto Flugticket Businessklasse pro Ticket 210.–
Netto Flugticket Firstklasse pro Ticket 310.–
Zuschlag Papierticket (falls E-Ticket möglich) pro Ticket
je nach Airline 20.–
Abwicklung Deutschland pro Auftrag 200.–
Umbuchungen/Annullationen/Rückerstattungen pro Ticket nach
Aufwand
Flugrückbestätigungen pro Auftrag 10.–
Beschaffung Airline Bonustickets pro Ticket 50.–
(exkl. Airline Spesen)
Bahnbillette pro Ticket 10.–
Visa-Einholung zuzüglich offizielle Visum-Gebühr pro
Visum 40.–
Konzert + Theaterkarten, sportliche Veranstaltungen, zusätzlich
zum Aufschlag
der Kartenverkaufsstelle pro Reservation 40.–
Fähren zusätzlich zum Reederei-Anteil pro Reservation
40.–
Bahnreservation von Sitzplätzen,
Couchette und Schlafwagen pro Strecke 5.–
Mietwagen pro Reservation 50.–
Übersetzung Fahrausweis pro Ausweis 20.–
Hotelreservationen pro Reservation 50.–
Annullationen von Arrangements sowie Einzelleistungen nach Aufwand
Neuer Rechnungsausdruck bei Minderleistung pro Rechnung 20.–
Kreditkartenzahlungen (Regelung ab 1.4.06) 2% des Rechnungsbetrages,
jedoch min. 20.–
Reka-Checks 3.5% Betrag unbeschränkt
*Inkl. Kostenbeitrag für:
Produkte-Haftpflicht/Gesetzliche Kundengeldsicherung/Ombudsmann
der Schweizer Reisebranche
3.5 Zahlungsbedingungen
3.5.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich
des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Weiter kann die Buchungsstelle
verlangen, dass Sie ein Buchungsformular unterschreiben.
3.5.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts
anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang
Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt
oder zugestellt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt,
die Reiseleistung zu annullieren und die entstandenen Kosten zu
verrechnen.
3.6 Preisänderungen
3.6.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle
müssen wir uns vorbehalten, die in den Katalogen angegebenen
Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss
noch nicht bekannten
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen),
- neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen
Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
- staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
- plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechselkursänderungen
3.6.2 Falls knecht reisen ag die in den Katalogen angegebenen Preise
aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird
Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor
Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr
als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben
Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen knecht
reisen ag alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich
zurückerstatten.
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4. Rücktrittsbedingungen
/ Änderungen
Grundsätzlich muss eine Annullierung bzw. Änderung schriftlich
erfolgen. Knecht reisen ag hält sich an die Reisehinweise des
EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in
ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, können Sie Ihre Buchung
während einer bestimmten Periode kostenlos ändern. Bei
einer Annullierung des Auftrags werden keine Annullierungsgebühren
fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss
Ziffer 4.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt
werden. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen
in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
4.1 Bearbeitungsgebühren:
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2) erheben wir für
Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen
des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) Bearbeitungsgebühren
je nach Aufwand. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die
Bedingungen gemäss Ziffer 4.2.
4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung:
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus
einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung
gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr
noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben
(Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden
Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen
ausgenommen; siehe dazu Ziffer 4.3).
- 30 –15 Tage vor Abreise 30%
- 14 – 8 Tage vor Abreise 50%
- 7 – 1 Tage vor Abreise 80%
- am Abreisetag 100%
4.2.1 Ausnahmen
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des
Veranstalters, welche sich je nach Arrangement stark unterscheiden.
Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung und/oder im Katalog
aufgeführt. Wir informieren Sie über diese auf Anfrage
gerne.
4.3 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug
grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen
(Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir
empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In
einem solchen Fall können Umbuchungen bei den lokalen Vertretungen
oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche
Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen
können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden.
Die Umbuchungsspesen betragen Fr. 100.– pro Person, jedoch
max. Fr. 200.– pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen.
Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung
von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten
Preis für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung
der Tarifdifferenzen ist nicht möglich. Ein Destinationswechsel
ist nicht möglich.
4.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei knecht reisen
ag grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten
lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen
zu beachten:
- Änderungsgebühren: FR 100.-
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen
Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
- Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder
Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung,
was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein
oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse
(Pass, Visa, Impfvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen
oder behördlichen Anordnungen entgegen.
- Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei
ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für
die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
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5. Haftung
5.1 Im Allgemeinen
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen
unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige
Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten
Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen,
Hotels usw.) eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses die fachmännische Organisation Ihrer Reise.
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement
mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen
der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir
weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne
angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.
Als ebenso erfahrener Reisevermittler garantieren wir Ihnen eine
sorgfältige Auswahl und Überwachung der an Ihrer Reise
beteiligten Veranstalter oder touristischen Partner (Bus- und Fluggesellschaften,
Hotels, Schifffahrtsgesellschaften) sowie eine fachmännische
Abwicklung Ihrer Reise.
5.2 Unsere Haftung
Knecht reisen ag entschädigt Sie für den Ausfall oder
die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für
Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel
6 und 7), soweit es der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige
Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits
vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen
Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen
oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso
haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere
Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser),
behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten,
für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen
sind.
5.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale
Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich
an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in
einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher
Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse
körperliche Voraussetzungen erfordert. Knecht reisen ag kann
deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt
am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
5.4 Unfälle und Erkrankungen
Knecht reisen ag übernimmt die Haftung für den unmittelbaren
Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während
der Reise, sofern diese von knecht reisen ag oder einem von knecht
reisen ag beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht
wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche
Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung
von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind
die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die
Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen
Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung
von knecht reisen ag ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.4.1 Informationen zu Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich
der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der
Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der
Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer
Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung
kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet
und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen
unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter
«www.icao.int/icao/en/leb/mtl99.pdf». Den Text des Montrealer
Übereinkommen finden Sie unter montrealer abkommen . Soweit
dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden
Bestimmungen des Warschauer Abkommens, die unter warschauer abkommen
zu finden sind.
5.5 Sachschäden
Knecht reisen ag übernimmt die Haftung bei Diebstählen
und Verlusten, die während einer Reise mit knecht reisen ag
geschehen, falls der knecht reisen ag - Reiseleitung oder einem
von Knecht reisen ag beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur
Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren
Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache
Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit
Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn,
Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus
den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen
ergeben. Eine weitergehende Haftung von knecht reisen ag ist in
diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss
einer Reisegepäckversicherung.
5.6 Sicherstellung der Kundengelder
Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit
Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen
finden Sie unter www.garantiefonds.ch und www.srv.ch.
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6. Sie sind mit
Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Katalog versprochen
oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir
uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen
– um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder
Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen
haben, so müssen Sie diese unverzüglich der lokalen Reiseleitung
bzw. dem lokalen Vertreter oder dem Leistungsträger bekannt
geben (Details dazu finden Sie in Ihren Reiseunterlagen). Dies ist
eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung
Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den
meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre
Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet,
von der lokalen Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung
oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung
zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.
Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben,
sofern die lokale Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung
oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden
eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden
Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen
Haftung von knecht reisen ag gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung
der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender
Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der
örtlichen Vertretung bzw. der lokalen Reiseleitung oder dem
Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber,
dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet
Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung,
Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen
anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der lokalen Reiseleitung
bzw. der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers
ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten
Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder
dem knecht reisen ag - Hauptsitz in Aarau einzureichen. Falls Sie
diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
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7. Programmänderung,
Nichtdurchführung, Abbruch der Reise durch knecht reisen
ag
7.1 Zum Teil basieren die ausgeschriebenen Reisen auf einer Mindestbeteiligung,
die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche
Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist der Veranstalter respektive
knecht reisen ag berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen
vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle
bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges
Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten
Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits
geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter respektive knecht reisen ag behält sich
auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte
Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ,
Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist der Veranstalter
respektive knecht reisen ag auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen,
die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen,
sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen,
wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere
Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser
sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische
Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Knecht reisen ag ist jedoch bemüht,
Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren
und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
7.3 Muss knecht reisen ag eine von Ihnen bereits bezahlte Reise
ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich
vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von knecht reisen ag
eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des
Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.6 oder 7.2 erwähnten
Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung
kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten
Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt
unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch
kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine
Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden
wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 7.3 weiterbelasten.
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8. Vorzeitiger
Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen
oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich
zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Hingegen werden wir
allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung
gestellte Leistungen vergüten (Sonderaktionen ausgenommen).
Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung,
die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene
Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen
etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden
Kosten aufkommt. Die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung
werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise
oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich
sein.
9. Pass, Visa, Impfungen
9.1 Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben zu den
Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen
Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu
beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung
der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen
wird Ihnen knecht reisen ag resp. Ihre Buchungsstelle bei Vertragschluss
mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen
Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für
Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen
erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte
hin. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Buchungsstellen
selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen
Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher
Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
9.2 knecht reisen ag kann keine Haftung übernehmen für
eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht
erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein
verantwortlich.
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10. Flüge
Die Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs
sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer
Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie
bei allen Programmen, die Sie den Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse.
Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur
noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne,
Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit
den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen
Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen
unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender
ausgestellt werden, haftet knecht reisen ag nicht für die Mindestumsteigezeit!
10.1 Elektronisches Flugticket / E-Ticket
Ein sorgloses Reisen bietet das elektronische Flugticket, das so
genannte E-Ticket. Immer mehr Fluggesellschaften arbeiten nach dem
Prinzip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden
liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und
es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem
und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende
weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim
Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das
elektronische Ticket anbieten, stellt der Veranstalter respektive
knecht reisen ag ausschliesslich E-Tickets aus. Sollten Sie ein
herkömmliches Flugticket wünschen, stellen wir Ihnen gerne
ein solches aus. Beachten Sie aber, dass viele Fluggesellschaften
für das herkömmliche Flugticket eine so genannte «Paperticket»-Gebühr
erheben.
10.2 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg beschränkt.
Für die USA und Kanada sind zwei Gepäckstücke mit
einem Maximalgewicht von je 23 kg zugelassen. Das Handgepäck
ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück
zwischen 5–10 kg mit einem Höchstmass von 115 cm beschränkt.
Darüber hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder
einer Filmkamera berechtigt. Für die detaillierten Informationen
zum Handgepäck für klicken sie hier (PDF).
Es gibt jedoch Fluggesellschaften, die eigene Bestimmungen haben;
bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle.
Auf den meisten Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck
und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung
und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten
Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad, etc.) vom Flughafen zum Hotel
und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder
grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund
ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen
Transportkosten werden an Ort einkassiert.
10.3 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der
Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum
erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst
verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für
die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate
usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen
auf Anfrage. Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere
akzeptiert.
10.4 Verspätungen
Der Reiseveranstalter resp. das Reisebüro hat bei Verspätungen
grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen
oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw.
können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer
Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an das Bodenpersonal
der entsprechenden Fluggesellschaft. Falls zwischen der flugplanmässigen
Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger
als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet
werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation
Ihrer Rückreise zum Wohnort. Knecht Reisen ag ist grundsätzlich
nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene
Spesen.
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11. Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten
angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der
Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu
akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen
in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen
und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese
sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die
Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf
solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder
überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht
garantieren, dass Sie die in den Katalogen beschriebenen Sportarten
jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls
Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie
sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung
der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich
möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.
12. Kulturelle Veranstaltungen
Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige
Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für
die Bearbeitung verrechnet knecht reisen ag eine Reservierungsgebühr
von Fr. 40.–. Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen.
Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt
der Tickets abhängig gemacht werden. Wichtig: Eintrittskarten
für kulturelle Veranstaltungen sind durch die obligatorische
Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Eintrittskarten können
nur zusammen mit einem Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise
sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil Bezugsagenturen
Provisionen aufrechnen.
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13. Einzel-, Dreier-
und Viererzimmer
13.1 Einzelzimmer
Knecht reisen ag kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer
übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter
Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung
an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht,
von der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese
besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen
bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet knecht reisen ag für
Sie als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie
ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden
Mehrpreis verbunden ist. Knecht reisen ag macht Sie darauf aufmerksam,
dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen
Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die
Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern,
oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen
werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen,
schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus. In den
Preislisten ersehen Sie anhand der Ausschreibung «Einzel»
oder «Zuschlag Alleinbenützung», welche Zimmertypen
für Alleinreisende angefragt werden können. Zimmerkategorien
ohne diese Ausschreibung, können in der Regel nicht an Alleinreisende
abgegeben werden.
13.2 Dreier- und Viererzimmer USA und Kanada
Die Zimmer in den USA und in Kanada verfügen in der Regel über
zwei Grand Lits (Queen beds), die einer dritten und vierten Person
Platz bieten. Die Platzierung eines Zusatzbettes muss an Ort bezahlt
werden, ist aber nicht immer möglich und kann daher nicht garantiert
werden.
13.3 Zusatzbetten
In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten
gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings
meist nicht den normalen Betten.
13.4 Baby-Betten
Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben die meisten
Hotels eine Gebühr. Diese ist immer an Ort zu entrichten.
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14. Datenschutz
Für knecht reisen ag ist der Schutz der Privatsphäre und
persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis
steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen,
werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung
erforderlich sind. Knecht reisen ag oder Ihre Buchungsstelle behalten
sich vor, Sie darüber hinaus zukünftig über aktuelle
Angebote zu informieren, soweit für uns nicht erkennbar ist,
dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen
nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle
oder an knecht reisen ag, Aarau.
Wichtig für Reisende in die USA: Im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung
verlangen die US-Behörden von Fluggesellschaften, welche die
USA anfliegen, Zugriff auf die Flug- und Reservierungsangaben jedes
Passagiers. Die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten
beträgt 3,5 Jahre. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaften
übermittelt. Weitere
Details finden Sie im Internet
15.
Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss erfolgte im Oktober 2006. Knecht reisen ag
behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot
nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor
der Buchung mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.
16.
Copyrights
knecht reisen ag, Aarau
17. Anwendbares Recht
und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und knecht reisen
ag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen
knecht reisen ag können nur an seinem Hauptsitz in Aarau angebracht
werden.
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18. Ombudsman und
Mitgliedschaften
18.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können
Sie den Ombudsman für das Reisegewerbe anrufen. Der Ombudsman
ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns
bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben,
eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.
18.2 Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
Tel: 062 212 66 60, Montag bis Mittwoch 10.00 bis 16.00 Uhr
Fax: 062 212 66 80
Internet: http://www.ombudsman-touristik.ch
18.3 Knecht Reisen ist Mitglied des Schweizerischen Reisebüroverbandes
(SRV) und des Travel Trade Service (TTS). TTS ist ein unabhängiger
Zusammenschluss von ausgewählten Reisebüros und Reiseveranstaltern.
Der Leitsatz lautet: „Qualität auf Reisen“.
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19. Versicherung
19.1 Annullierungskosten-Versicherung
Der Abschluss einer Annullierungskosten Versicherung ist obligatorisch
gemäss den Reisebedingungen der Veranstalter. Falls Sie eine
eigene Versicherung haben (ETI Schutzbrief, Mobiliar, Intertour/Winterthur),
möchten Sie uns das bitte mitteilen. Gerne vermitteln wir Ihnen
auch eine Jahresversicherung.
Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die
Annullierungskosten-Versicherung nicht gedeckt.
19.2 Bearbeitungsgebühr
Knecht reisen ag möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die Bearbeitungsgebühren durch die obligatorische Versicherung
nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu
bezahlen.
19.3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt,
diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden
internationalen Abkommen. Knecht reisen ag empfiehlt Ihnen deshalb,
für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen. Erkundigen
Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für die Deckung im Ausland
im Krankheitsfall. Für Zusatzversicherungen geben wir Ihnen
gerne Auskunft, zusätzliche Informationen finden Sie auch links
in der Navigation unter Reiseversicherungen.
© knecht reisen ag - Rohrerstrasse 100 - CH-5001 Aarau - Telefon
+41 62 834 71 31 -
Fax +41 62 834 71 00 - www.knecht-reisen.ch – E-Mail: knecht-reisen@knecht-reisen.ch
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